Wissenschaft und Forschung

Schmerzen

Deutsche Schmerzliga und Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin begrüßen Cannabis-Urteil

Die Deutsche Schmerzliga e.V. (DSL) und die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e. V. (DGS) begrüßen die heutige einstimmige Verabschiedung des Gesetzes zum Einsatz von Cannabis als Medizin im Deutschen Bundestag. Danach können künftig schwerkranke Patienten zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung mit Cannabis-Arzneimitteln versorgt werden.
Hanfpflanze

Mit dem nun vorliegenden Gesetz werde nicht nur eine Vereinfachung der Verordnung von Cannabis als Medizin möglich, sondern in vielen Fällen insbesondere auch die Kostenübernahme durch die Krankenkassen gesichert. So dürfen Krankenkassen die Erstattung der mit der Verordnung von Cannabis-haltigen Arzneien verbundenen Kosten nur in begründeten Ausnahmefällen verweigern und werden gleichzeitig verpflichtet, die Entscheidung über die Kostenübernahme binnen 5 Wochen (bei Patienten im Rahmen der SAPV binnen 3 Tagen) ab Antragstellung zu treffen.

"Hiermit fällt voraussichtlich ab März 2017 für viele Menschen mit chronischen therapieschwierigen Schmerzen die entscheidende Hürde für den medizinischen Einsatz von Cannabis-haltigen Arzneien und wir dürfen hoffen, dass mit dieser fraktionsübergreifend getroffenen Entscheidung des Deutschen Bundestages sowohl das frustrierende Warten auf einen Entscheid über die Kostenübernahme als auch die hohe Zahl an ablehnenden Bescheiden endlich ein Ende hat", fasst PD Dr. Michael A. Überall, Präsident der Deutschen Schmerzliga e.V. (DSL) und Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS), seine Erwartungen bzgl. der positiven Auswirkungen dieses Gesetzes zusammen.

"Erfreulich ist auch", so Überall weiter, "dass die im Rahmen der Anhörungen im Gesundheitsausschuss sowie in zahlreichen schriftlichen Stellungnahmen seitens Patienten- und Ärzteorganisationen formulierten Änderungsempfehlungen von den Fraktionen der Regierungskoalition aufgenommen und in dem nun verabschiedeten Gesetzestext zum größten Teil auch wirklich umgesetzt wurden. Diese positive Erfahrung und der konstruktive Dialog lässt hoffen, dass wir auch bezüglich anderer Anliegen chronisch schmerzkranker Menschen mit den verantwortlichen Gesundheitspolitikern ins Gespräch kommen und gemeinsam patientenorientierte Lösungen entwickeln können."

(Donnerstag, 19.01.17 - 19:51 Uhr   -   3061 mal angesehen)

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